Teilnahmebedingungen: Bauhaus

Der Partner versichert, die Teilnahmebedingungen des Bauhaus-Affiliate-Netzwerkes, über das er sich für das Bauhaus-Partnerprogramm bewirbt, anerkannt zu haben. Er verpflichtet sich, darüber hinaus die folgenden Bedingungen von Bauhaus (im folgenden auch Advertiser) zu beachten. Verstöße gegen diese oder die Bedingungen des Affiliate-Netzwerkes berechtigen den Advertiser und/oder clickfire zur sofortigen Beendigung der Teilnahme am Bauhaus Partnerprogramm und/oder Stornierung der regelwidrig generierten Sales. Mit der Bewerbung als Partner des Bauhaus Online-Shops erklären Sie sich gegenüber dem Advertiser mit den nachstehenden Regelungen des Bauhaus Partnerprogramms einverstanden.

1. Teilnahme

Ein Anspruch auf Zulassung zum oder Teilnahme am Partnerprogramm besteht nicht. Die Teilnahme am Partnerprogramm ist ferner ausschließlich juristischen Personen sowie unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen, welche bei der Teilnahme am Partnerprogramm in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (Unternehmer gem. § 14 BGB) handeln (nachfolgend: „Partner“), erlaubt. Der Advertiser behält sich vor, die Vorlage von Nachweisen (z.B. Handelsregisterauszüge, Gewerbenachweis, Identitätsnachweis) über die Person des Partners und dessen Berechtigung zur Teilnahme am Partnerprogramm zu verlangen. Der Partner ist nicht berechtigt, bei Anmeldung verschiedener Accounts unterschiedliche persönliche Daten anzugeben.

2. Zugelassene Partnermodelle

Content 8%
Websites und Apps mit eigenen Inhalten

Community 7.5%
Foren und Social Communities

Creator und Influencer
Digital Content Creator - Publikation von eigenen Videos auf sozialen Plattformen

Cashback
Plattformen die Käufe bei Partnern incentivieren

Eingeschränkt zugelassen

Discounts
Online-Verzeichnisse für Discounts und Gutscheine

Eingeschränkt zugelassen

Loyalty
Plattformen die Käufe mit Punkten incentivieren

Eingeschränkt zugelassen

E-Mail
Eigenständig aufgebaute E-Mail Newsletter

Bezahlte Suche
Channels wie z.B. Google Ads

🚫

Retargeting
Personalisiertes Ad-Targeting auf Basis von Pixeldaten

🚫

Media Brokers
Kauf von Reichweite über Drittplattformen

Eingeschränkt zugelassen

Meta Networks
Vermarktung einzelner Website-Publisher über ein Netzwerk

Eingeschränkt zugelassen bedeutet: Der Advertiser behält sich vor, eine von Fall zu Fall individuelle Entscheidung zu treffen.

3. Ausgeschlossene Partnermodelle

Derzeit sind die folgenden Partnermodelle vom Bauhaus Partnerprogramm ausgeschlossen und werden daher nicht zugelassen:

Postview, Retargeting, Suchmaschinenmarketing (SEM), Glücks- und Onlinespiele mit Geldeinsatz, Online- und Gewinnspiele ohne Einsatz, Adware, Facebook Ads, direkte Verlinkung oder automatische Weiterleitungen, Layer Ads, Cookie-Dropping, der Einsatz von Bauhaus-Landingpages und Bauhaus Werbemitteln in iFrames, PopUps und Layern, die z.B. beim Laden einer Affiliate-Page ausgeliefert werden, falls dabei automatisch der Affiliate-Cookie erzeugt und der bewusste, freiwillige Klick umgangen wird.

4. Generelle Ausschlusskriterien

Der Partner verpflichtet sich, die folgenden Inhalte auf den angemeldeten Webseiten nicht zu verwenden oder diese Webseiten in einen Zusammenhang mit derartigen Inhalten zu stellen:

Der Partner sichert zu, Cookies nur dann zu setzen, wenn ein vom Advertiser Partnerprogramm zur Verfügung gestelltes Werbemittel im sichtbaren Einsatz auf der Partner-Website ist und es zu einem freiwilligen und bewussten Klick durch den User kommt. Der Einsatz von Postview-Cookies ist nur mit vorheriger Genehmigung durch den Advertiser gestattet. Der Einsatz von Toolbars im Zusammenhang mit der Verwendung der Werbemittel ist generell nicht gestattet. Retargeting ist nur mit vorheriger Genehmigung durch den Advertiser gestattet.

5. Zulassung zum Partnerprogramm

Mit Registrierung über die Partnerprogramm-Plattform unter Benennung seiner Webseite(n) sowie Angabe von E-Mail-Adresse, Vor- und Zuname, ggf. Firma, Geschäftsanschrift, Telefonnummer, Kontoverbindung und Steuernummer (Pflichtangaben) gibt der Partner ein Angebot über die Teilnahme an dem Partnerprogramm ab. Mit der Registrierung ordnet der Partner sein Angebot in das zutreffende Partner-Segment ein. Die Einordnung unterliegt der Überprüfung durch den Advertiser und kann in begründeten Fällen geändert werden. Es können nur Webseiten angemeldet werden, die auf den anmeldenden Partner registriert sind oder zu deren Nutzung der angemeldete Partner berechtigt ist. Die angemeldeten Webseiten müssen ein vollständiges Impressum gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen enthalten und den jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen genügen.

Der Advertiser behält sich vor, das Angebot des Partners zum Abschluss des Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

6. Unabhängigkeit der Parteien, keine Exklusivität

Diese Teilnahmebedingungen und die Zusammenarbeit der Parteien begründet keine Gesellschaft mit Außenwirkung im Rechtsverkehr, sowie kein Arbeits-, Handelsvertreter, Kommissionär- oder Anstellungsverhältnis und ermächtigt keine der Parteien, für beide gemeinsam oder die eine andere Partei rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder sie in sonstiger Weise zu verpflichten oder zu vertreten. Dem Partner ist es untersagt, das Werbeumfeld so zu gestalten, dass eine Verwechslungsgefahr mit einer von dem Advertiser betriebenen Webseite besteht.

Diese Teilnahmebedingungen begründen kein Exklusivitätsverhältnis der Parteien.

7. Werbemittelumfeld

Der Partner gewährleistet, dass die von ihm übermittelten Daten, Werbeflächen und Werbetätigkeiten nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder anwendbares Recht verstoßen. Unzulässig sind danach insbesondere Inhalte und Werbetätigkeiten, die Rechte, insbesondere Urheberrechte, Namens- oder Markenrechte Dritter verletzten, die staatsgefährdender, rassistischer, gewaltverherrlichender, pornographischer oder jugendgefährdender Natur sind oder nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen sowie sämtliche Eingaben, die Viren, Trojanische Pferde oder andere ähnliche Programme enthalten, die geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, heimlich abzufangen oder zu löschen. Soweit der Advertiser wegen derartiger Inhalte oder Eingaben Ansprüchen Dritter ausgesetzt wird, stellt der verursachende Affiliate den Advertiser von diesen Ansprüchen frei.

8. Verwendung der Advertiser Produktdaten

Die Partner, welche die Produktdaten von dem Advertiser verwenden, verpflichten sich, alle gesetzlich vorgeschriebenen Richtlinien zur Einbindung von Produkten einzuhalten. Dazu gehören die korrekte Darstellung von Versandkosten und die Darstellung des Grundpreises bei betroffenen Produkten (in Preis pro Liter/Preis pro kg). Des Weiteren müssen die verwendeten Daten immer auf dem aktuellsten, im Netzwerk angebotenen Stand gehalten werden, um die Verletzung von abgelaufenen Bildrechten und Markenrechten zu vermeiden und die korrekten Preise anzeigen zu können.

9. Text und Bildrechte

Der Partner darf ausschließlich Bilder, Logos, Texte und sonstigen Content (im Folgenden "Advertiser-Material" genannt) verwenden, das er vom Advertiser zur Verfügung gestellt bekommen hat. Die Nutzung ist nur und ausschließlich zum Zweck der Bewerbung des Advertisers und dessen Produkte und Dienstleistungen im Rahmen des Vertragszwecks erlaubt, eine darüber hinausgehende Nutzung und Verwendung für eigene Zwecke oder fremde Dritte ist untersagt. Das zur Verfügung gestellte Advertiser-Material darf nicht bearbeitet, geschnitten, retuschiert oder in sonstiger Form verändert werden. Eine Verwendung von nicht ausdrücklich zum Zweck des Affiliate Marketings zur Verfügung gestelltes Advertiser-Material, insbesondere solche Bilder, Texte und sonstigen Inhalte auf den Websites oder in Social-Media-Kanälen des Advertisers ist unzulässig. Bei Verstoß gegen diese Regelungen oder bei sonstiger Verletzung von Rechten Dritter oder des Advertisers, behält sich dieser die Möglichkeit vor, den entsprechenden Partner aus dem Partnerprogramm zu entfernen bzw. den Vertrag fristlos zu kündigen.

Nach Beendigung der Teilnahme an dem Advertiser Affiliate Programm bzw. bei Vertragsende sowie bei Aufforderung durch den Advertiser sind alle verwendeten Advertiser-Materialien und sämtliche Kopien davon unverzüglich (spätestens jedoch nach 5 Tagen) unwiderruflich zu löschen und die Löschung dem Advertiser schriftlich zu bestätigen.

10.Provision

Es werden ausschließlich tatsächlich erfolgte netto Verkäufe vergütet. Jeder gültige Verkauf wird genau einmal in dem Netzwerk vergütet. Sales die Endkundenseitig teilweise oder komplett storniert werden, werden vor Abrechnung entsprechend angepasst.

Sobald der gesamte Provisionsanspruch des Partner (d.h. die Summe der angesammelten Provisionen des Affiliate), den Betrag von EUR 50 netto erreicht oder übersteigt, werden die Provisionen zum nächsten Monatsende ausgezahlt. Sofern die Summe der Provisionen am Ende des dritten Monats in Folge immer noch nicht den vorgenannten Betrag erreicht haben soll, wird der bis dahin angesammelte Provisionsbetrag dennoch an den Affiliate ausgezahlt, falls der Partner dies schriftlich oder per E-Mail bei dem Advertiser beantragt. Bei Vertragsende zahlt der Advertiser alle noch offenen und bestätigten Provisionen an den Partner aus, gleich in welcher Höhe sich diese bewegen.

Die Abwicklung der Auszahlung erfolgt über die Clickfire GmbH, Würzburger Str. 174, 63743 Aschaffenburg. Auszahlungen erfolgen nur automatisch, sofern die dafür notwendigen Daten zur Bankverbindung (IBAN) oder der Paypal Adresse hinterlegt sind. Guthaben auf den Konten werden nicht verzinst. Spesen für Auslandsüberweisungen werden mit den Gutschriften verrechnet. Der Advertiser behält sich das Recht vor, kein Guthaben auszuzahlen, wenn der Partner wegen Betruges verdächtigt wird oder gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen hat.

11. Sonderbedingungen

Partner, die über eine individuelle Provisionsvereinbarung verfügen, sind von sämtlichen Standardvergütungsmodellen, Bonusstaffeln oder Sondervergütungen im Rahmen von Aktionen ausgeschlossen. Der Advertiser legt sehr viel Wert auf den Schutz seiner Marke. Bei Verstößen gegen die AGB sehen wir uns verpflichtet, bestimmte Partner aus dem Partnerprogramm unverzüglich auszuschließen.

12. Geheimhaltung

„Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, die eine Vertragspartei („Übermittelnde Partei“) gegenüber der anderen Vertragspartei („Empfangende Partei“) offengelegt hat und die im Zeitpunkt ihrer Offenlegung

  1.  als vertraulich bezeichnet oder gekennzeichnet wurden oder
  2. für die Empfangende Partei aufgrund der Natur der Information oder der Umstände ihrer Offenlegung als vertraulich erkennbar waren oder vernünftigerweise sein mussten.

Die Kundendaten sind unabhängig von den vorgenannten Voraussetzungen vertrauliche Informationen. Keine Vertraulichen Informationen sind solche Informationen der Übermittelnden Partei, die nachweislich

  1. vor ihrer Offenlegung durch die Übermittelnde Partei bei der Empfangenden Partei vorhanden waren
  2. ohne ein Zutun der Empfangenden Partei öffentlich bekannt waren oder bekannt werden,
  3. der empfangenden Partei rechtmäßig und ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht durch einen Dritten offenbart werden oder
  4. von der empfangenden Partei unabhängig, d.h. insbesondere ohne Zuhilfenahme der von der Übermittelnden Partei offengelegten Informationen, entwickelt wurden.

Jede Vertragspartei ist verpflichtet, die Vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei in gleicher Weise geheim zu halten, wie ihre eigenen Vertrauliche Informationen, mindestens aber mit einem angemessenen Maß an Sorgfalt. Die Empfangende Partei darf Vertrauliche Informationen nur in derjenigen Art und Weise und in demjenigen Umfang nutzen, wenn sie von der Übermittelnden Partei hierzu schriftlich ermächtigt wurde, wie sie aus rechtlichen Gründen zur Nutzung der Vertraulichen Informationen verpflichtet ist oder diese zwecks Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

13. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Beide Parteien können den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung des Partners kann entweder in Textform an affiliates@bauhaus.info erklärt oder unmittelbar im Account vorgenommen werden (URL). Der Advertiser kann durch eine entsprechende Mitteilung an den Partner in dessen Account oder in sonstiger Weise in Textform kündigen.

Zeitgleich mit dem Vertragsende, gleich auf welchem Grund es beruht (z.B. Kündigung, Rücktritt, Zeitablauf), hat der Partner die Werbemaßnahmen für den Advertiser, zu denen der Partner aufgrund der Teilnahme an den Partnerprogrammen berechtigt war, sofort komplett einzustellen und insbesondere die vom Advertiser hierzu bereitgestellten Vorlagen komplett von seiner Webseite zu nehmen bzw. von seiner oder anderen Webseiten nehmen zu lassen. Weiterhin müssen alle Links, die auf die Webseite des Advertisers verweisen und die im Rahmen der Teilnahme des Partner an einem Affiliate-Programm aufgenommen wurden, sofort entfernt werden. Das Recht zur Nutzung der Vorlagen durch den Partner erlischt mit dem Vertragsende, gleich auf welchem Grund es beruht (z.B. Kündigung, Rücktritt, Zeitablauf).

14. Anpassung der Teilnahmebedingungen

Der Advertiser behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen von Zeit zu Zeit, insbesondere soweit dies aufgrund von Änderungen der Rechtslage oder für einen reibungslosen Ablauf des Affiliate-Programms erforderlich ist, und unter der Voraussetzung, dass der Partner hierdurch nicht unangemessen nach den Geboten von Treu und Glauben benachteiligt wird, zu ändern. Die Änderungen werden den Partnern unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen im Voraus in Textform angekündigt und allen Partnern in geeigneter Weise zugänglich gemacht. Sofern kein ausdrücklicher, schriftlicher Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Zugänglichmachen erfolgt, gelten die neuen Teilnahmebedingungen als vom Partner angenommen.

Für Fragen, Anregungen steht Ihnen das Bauhaus-Affiliate-Team jederzeit gerne zur Verfügung:

affiliates@bauhaus.info

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.